Professionelle Zahnreinigung

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Ziel der PZR ist, die Basis für eine gute Mundhygiene zu schaffen und die Patienten zu ihrem persönlichen Hygieneverhalten zu beraten.

Sie sollten regelmäßig die PZR in unserer Praxis nutzen. Denn auch eine optimale tägliche Mundpflege ist nicht ausreichend bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Karies und Parodontitis. Die PZR ergänzt und unterstützt die tägliche häusliche Mundpflege.

Das sollten Sie wissen:

In unserer Praxis wird die Professionelle Zahnreinigung von Ihrem Zahnarzt persönlich durchgeführt. Sie dauert in etwa 45 Minuten und enthält folgende Leistungen:

  • Gründliches Entfernen von harten und weichen Belägen
  • Polieren
  • Fluoridieren
  • Beratung zur täglichen Mundhygiene

 
Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen werden mit Handinstrumenten, Ulltraschall- und Pulverstrahlgeräten (also mit "professionellen" Geräten) besonders gründlich und schonend entfernt.

Verfärbungen verschwinden bei der Behandlung. Die PZR hat also nebenbei auch noch einen kosmetischen Effekt.

Bakterien setzen sich viel leichter auf rauen Oberflächen fest als auf glatten. Deshalb folgt nach der Reinigung die Politur.

Um den Zahnschmelz zu stärken wird danach noch Gel mit hochkonzentriertem Fluorid aufgetragen.

Eine Beratung zur tägichen häuslichen Mundhygiene gehört selbstverständlich zur PZR. Wir beantorten gern Ihre Fragen und geben Ihnen Tipps.

Wie oft eine PZR notwendig ist, empfehlen wir Ihnen individuell. Gernerell ist dies ein- bis zweimal pro Jahr sinnvoll.

Wir berechnen die PZR nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ). Zahlreiche Versicherungen erstatten die Kosten.

 

______

Update:

 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die Angebotsvielfalt bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) zum Anlass genommen, eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Angebote auf sogenannten Selektivverträgen basiert und damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl zur Folge hat.

 

Folgende gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten dieser Privatbehandung:

 

Stand 2018

 

Stand 2020

SPRECHZEITEN

Mo 

 8:00-12:00
  15:00-18:00

Di

 8:00-12:00   15:00-18:00

Mi

 8:00-12:00  

Do

 7:30-15:00  

Fr

 7:30-15:00  

 


Privat und alle Kassen


Termine nach Vereinbarung


KONTAKT

Stadtbahnstraße 2

22393 Hamburg

 

Tel.: 040 601 65 26